Notfall Kinderzuschlag in der Corona Krise

Notfall Kinderzuschlag CoronaDer Notfall Kinderzuschlag soll die finanziellen Folgen der Corona Krise abfedern. Viele Familien in Deutschland haben mit den Auswirkungen von Corona zu kämpfen. Das Virus stellt Familien vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Auf der einen Seite müssen die Familien aufgrund der Kita- und Schulschließungen ihre Kinder nun selbst betreuen. Auf der anderen Seite müssen viele Familien wegen Corona auch teils drastischen Einkommenseinbußen in Kauf nehmen. Durch den jetzt eingeführten Notfall Kinderzuschlag (Notfall KiZ) sollen zumindest die finanziellen Auswirkungen der Corona Krise auf die Familien abgemildert werden.



Unterschied zwischen Notfall KiZ und normalen Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag gibt es in Deutschland schon seit dem Jahr 2005, um einkommensschwache Familien zu unterstützen. Im Vorjahr wurde der Höchstbetrag beim Kinderzuschlag durch das Starke-Familien-Gesetz nochmals angehoben. Doch was unterscheidet jetzt den neuen Notfall Kinderzuschlag von dem bisherigen Kinderzuschlag. Der entscheidende Unterschied ist, dass Familien nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen müssen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung. Somit können Familien, die im März durch die Corona Krise finanzielle Einbußen erlitten haben direkt ab April von dem Notfall Kinderzuschlag profitieren. Außerdem bleibt jetzt vorhandenes Vermögen unberücksichtigt, solang es nicht erheblich ist. Die neue Regelung gilt zunächst befristet bis zum 30. September 2020.

Höchstbetrag beim Notfall Kinderzuschlag bleibt gleich

Am Umfang der finanziellen Unterstützung für einkommensschwache Familien hat sich hingegen nichts geändert. Der Höchstbetrag beim Notfall KiZ beläuft sich genau wie beim normalen Kinderzuschlag auf maximal 185 Euro pro Kind im Monat. Eltern, die zuvor schon den Höchstbetrag beim Kinderzuschlag erhalten haben, bekommen jetzt eine automatische Verlängerung der Leistung für weitere 6 Monate, ohne dass ein erneuter Antrag notwendig ist.

Fast 80.000 Anträge für den Notfall Kinderzuschlag

Seit dem 1. April 2020 kann der Notfall-Kinderzuschlag beantragt werden und die Nachfrage war bereits in der Anfangsphase groß. In den ersten acht Tagen nach Einführung des Notfall KiZ sind fast 80.000 Anträge bei den Familienkassen eingegangen, wie Familienministerin Franziska Giffey (SPD) mitteilte.


Voraussetzungen für den Erhalt des Kinderzuschlags

Um vom Notfall Kinderzuschlag profitieren zu können, müssen Familien aber einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen, die Eltern für das Kind auch Kindergeld beziehen, da der Anspruch auf Kinderzulage immer an den Kindergeldanspruch gekoppelt ist. Zum anderen müssen die Eltern auch ein Mindesteinkommen vorweisen können. Das verlangte Mindesteinkommen beläuft sich bei Ehepaaren auf 900 Euro im Monat. Ledige müssen mindestens 600 Euro im Monat verdienen, um den Kindergeldzuschlag beantragen zu können.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Wer den Kindergeldzuschlag erhält, hat gleichzeitig auch Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Zu diesen Leistungen gehört das Schulbedarfspaket, durch das bedürftige Kinder bis zu 150 Euro pro Schuljahr für die Anschaffung von Schulmaterialien bekommen. Außerdem bekommen die bedürftigen Kinder jeden Monat ein Budget in Höhe von 15 Euro zur Verfügung gestellt. Dieses Budget kann man dann beispielsweise für die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit oder Aktivitäten kultureller Bildung nutzen.