Corona Kinderbonus 2020 – Zuschlag zum Kindergeld

Corona Kinderbonus als Zuschlag zum KindergeldWir verraten Ihnen wie hoch der Zuschlag zum Kindergeld durch den Corona Kinderbonus ausfallen wird. In der Corona Krise hatten es Familien mit Kindern aufgrund der Schul- und Kitaschließungen nicht gerade leicht. Um den Familien in Deutschland in dieser schwierigen Zeit finanziell unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets mit dem Kinderbonus auch einen Zuschuss für Familien mit Kindern beschlossen. Nachfolgend erfahren Sie, wann der Corona Kinderbonus ausgezahlt werden soll und wie hoch der Zuschlag zum Kindergeld ausfällt.

Wer bekommt den Corona Kinderbonus?

Mit dem jetzt von der Bundesregierung beschlossenen Kinderbonus erhalten alle Eltern in Deutschland, die Anspruch auf Kindergeld haben, für jedes Kind einen Zuschlag zum Kindergeld in Höhe von 300 Euro. Der Familienbonus ist also an den Kindergeldanspruch gekoppelt. Das bedeutet, dass auch Eltern volljähriger Kinder den Familienbonus bekommen können, wenn ihr Kind eine Ausbildung macht oder ein Studium absolviert, sofern das Kind das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für den Erhalt des Bonus reicht es aus, wenn der Kindergeldanspruch an mindestens einem Tag im Jahr 2020 bestand. Sogar Eltern, deren Kinder erst am Ende des Jahres das Licht der Welt erblicken, erhalten den Familienbonus später noch ausgezahlt.

Wann wird der Familienbonus ausgezahlt?

Es ist angedacht, dass der Kinderbonus zusammen mit dem Kindergeld am gleichen Termin an die Eltern überwiesen wird. Allerdings wird der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro nicht auf einen Schlag an die Familien ausgezahlt. Stattdessen ist eine Auszahlung in zweit Raten vorgesehen. Die erste Rate über 150 Euro soll im September fließen. Die zweite Rate folgt dann einen Monat später im Oktober 2020. Somit erhalten Eltern durch den Corona Kinderbonus in den Monaten September und Oktober jeweils einen Zuschlag zum Kindergeld in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Kinderbonus wird mit Kinderfreibetrag verrechnet

Allerdings gibt es eine ganz entscheidende Einschränkung beim Kinderbonus zu beachten. Auf den ersten Blick wird der Bonus zwar an alle Eltern in Deutschland, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, ausgezahlt. Später bei der Einkommensteuererklärung wird der Zuschlag zum Kindergeld dann aber mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Das hat zur Folge, dass vor allem Familien mit einem geringen Jahreseinkommen von dem Zuschuss profitieren können. Demgegenüber lohnt sich der Bonus für Besserverdiener kaum.
Steuerexperten haben dazu ausgerechnet: Verheiratete Eltern können den Kinderbonus bis zu einem Jahreseinkommen von 67.8000 Euro in vollem Umfang ausschöpfen. Eltern, die nicht verheiratet sind, profitieren bis zu einem Einkommen in Höhe von 33.900 Euro vollumfänglich von dem Bonus. Mit wachsendem Einkommen sinkt dann der Nutzen aus dem Familienbonus immer weiter. Wenn Eltern verheiratet sind und mehr als im 85.900 Euro im Jahr verdienen, bringt ihnen der Zuschlag zum Kindergeld gar nichts mehr. Bei unverheirateten Eltern ist der Zuschuss zum Kindergeld ab einer Einkommensgrenze von 42.950 Euro wirkungslos.
Gute Nachrichten gibt es dagegen für alle Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen. Da der Corona Kinderbonus nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden darf, können Hartz IV-Empfänger in vollem Umfang von dem Zuschlag aufs Kindergeld profieren.

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Neben dem Corona Kinderbonus als Zuschuss zum Kindergeld verspricht das Konjunkturpaket der Bundesregierung noch weitere finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Eltern. Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EstG anzuheben, um dem erhöhten Betreuungsaufwand von Alleinerziehenden in der Corona Krise Rechnung zu tragen. Daher wird Entlastungsbetrag auf 4.000 Euro pro Jahr erhöht. Vor der Corona Krise belief sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur auf 1.908 Euro im Kalenderjahr. Allerdings gilt die Erhöhung nur zeitlich befristet für die nächsten zwei Jahre 2020 und 2021.