Änderungen beim Kindergeld ab 2023

Änderungen beim Kindergeld im Jahr 2023Im neuen Jahr 2023 gibt es auch wieder einige Änderungen beim Kindergeld, die Eltern unbedingt kennen sollten. Im neuen Jahr können sich Eltern über eine Kindergelderhöhung freuen. Dann wird das Kindergeld für alle Kinder der Familie einheitlich auf 250 Euro monatlich angehoben. Besonders profitieren von dieser Änderung die ersten beiden Kinder. Für sie gibt es ab Januar 2023 exakt 31 Euro mehr Kindergeld im Monat. Für das dritte Kind bringt die Kindergelderhöhung immerhin noch 25 Euro mehr im Monat. Dagegen profitieren das vierte Kind und die nachfolgenden Kinder nicht von der Kindergelderhöhung, da für sie alles beim Alten bleibt.

Kindergeld wird auf Unterhaltsvorschuss angerechnet

Ohnehin können sich nicht alle Eltern in gleichem Maße über die Kindergelderhöhung freuen. Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss erhalten, bringt die Kindergelderhöhung im neuen Jahr leider überhaupt nichts. Den Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen Alleinerziehende, wenn der Ex-Partner keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlt. Das Problem dabei ist, dass das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Das bedeutet, wenn das Kindergeld um 31 Euro steigt, sinkt gleichzeitig auch der Unterhaltsvorschuss um 31 Euro. Für die betroffenen Eltern also letzten Endes ein Nullsummenspiel. Auch beim Arbeitslosengeld II wird das Kindergeld weiterhin gegengerechnet, sodass es auch hier keine zusätzliche Entlastung für die Eltern gibt.

Änderungen beim Kinderfreibetrag

Die Änderungen beim Kindergeld ab 2023 haben auch Einfluss auf den Kinderfreibetrag. Denn parallel zum Kindergeld wird im Jahr 2023 auch der Kinderfreibetrag angehoben. Der Kinderfreibetrag erhöht sich im Jahr 2023 von 8.388 Euro pro Kind für beide Elternteile auf 8.952 Euro pro Kind für beide Elternteile. Dabei setzt sich der Betrag folgendermaßen zusammen:

  • 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf des Kindes
  • 6.024 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes

Wenn die Eltern des Kindes getrennt leben, steht jedem Elternteil der Kinderfreibetrag in halber Höhe (4.476 Euro) zu.

Änderungen bei den Kindergeld Auszahlungsterminen 2023

Die Änderungen beim Kindergeld ab 2023 betreffen aber nicht nur die Kindergeldhöhe, sondern auch den Zeitpunkt der Kindergeldauszahlung. Wie gewohnt richten sich die Kindergeld Auszahlungstermine nach der Endziffer der Kindergeldnummer. Im Jahr 2023 startet die Kindergeldauszahlung aber etwas früher als im Vorjahr.

Die Familienkasse überweist Eltern mit der Endziffer 0 das ihnen zustehende Kindergeld bereits am 4. Januar 2023. Zum Vergleich: Im Vorjahr startete die Kindergeldauszahlung erst am 5. Januar. Im Gegenzug müssen Eltern mit der Endziffer 9 diesmal etwas länger auf ihr Kindergeld warten. Sie bekommen das Kindergeld erst am 23. Januar 2023 von der Familienkasse überwiesen. Im Vorjahr war die Kindergeldauszahlung bereits zwei Tage früher am 21. Januar 2022 abgeschlossen. Auf der nachfolgenden Seite können Sie sich die neuen Kindergeld Auszahlungstermine für das komplette Jahr anschauen.