Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung

Kindergeld für Erwachsene mit BehinderungHier erfahren Sie, wann es Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung gibt. Normalerweise stellt die Familienkasse die Kinderzahlung spätestens dann ein, wenn der Nachwuchs 25 Jahre alt geworden ist. Die Eltern eines Kindes mit Behinderung haben jedoch die Möglichkeit, deutlich länger Kindergeld zu bekommen. Auch wenn ihr Kind längst erwachsen ist. Nachfolgend verraten wir Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Familienkasse Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung auszahlt.

Kindergeldanspruch für Kinder über 18 Jahren

In einigen Fälle zahlt die Familienkasse auch noch Kindergeld für volljährige Kinder. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das volljährige Kind eine Ausbildung macht, studieren geht oder ein freiwilliges soziales Jahr absolviert. Mit dem Kindergeld ist aber spätestens dann Schluss, wenn das volljährige Kind sein 25 Lebensjahr vollendet hat. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Für Eltern eines behinderten Kindes gibt es in Deutschland die Möglichkeit, auch noch über das 25 Lebensjahr des Kindes hinaus Kindergeld zu erhalten.

Zeitlich unbefristetes Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung

Für Erwachsen mit Behinderung kann das Kindergeld sogar zeitlich unbefristet gezahlt werden. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Versetzung dafür, dass Eltern weiterhin Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung erhalten, ist, dass der Behinderte nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Davon kann man grundsätzlich ausgehen, wenn im Schwerbehindertenausweis das Kennzeichen „H“ (hilflos) vermerkt ist.

Notwendiger Lebensbedarf von Erwachsenen mit Behinderung

Der notwendige Lebensbedarf eines Erwachsenen mit Behinderung setzt sich aus dem allgemeinen Lebensbedarf und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Den allgemeinen Lebensbedarf kann man sowohl für behinderte als auch für nicht behinderte Menschen anhand des steuerlichen Grundfreibetrags bestimmen. Der behinderungsbedingte Mehrbedarf lässt sich aus den zusätzlichen finanziellen Belastungen, die aus der Behinderung resultieren, ableiten. Die finanziellen Mittel des behinderten Erwachsenen lassen sich aus seinem Nettoeinkommen zuzüglich Leistungen Dritter wie etwa Pflegegeld, Eingliederungshilfe oder Fahrtkostenzuschüsse zusammenrechnen.

Seit wann liegt die Behinderung vor?

Weiterer Voraussetzung für den Kindergeldbezug bei Erwachsenen mit Behinderung ist, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist. Für alle Erwachsenen, die bis einschließlich 1981 geboren wurden, gilt, dass die Behinderung vor dem 27. Geburtstag eingetreten sein muss. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Eltern zeitlich unbefristet Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung bekommen.

Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung beantragen

Man muss das Kindergeld für Erwachsene mit Behinderung schriftlich bei der Familienkasse beantragen. Dafür muss man die folgenden Formulare ausfüllen:

  • Antrag auf Kindergeld
  • Anlage Kind
  • Erklärung zu den Verhältnissen eines Kindes mit Behinderung
  • Erklärung zum verfügbaren Nettoeinkommen eines Kindes mit Behinderung

Sämtliche Formulare stehen auch auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/downloads-kindergeld-kinderzuschlag zum Download bereit. Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare muss man dann an die zuständige Familienkasse übersenden. Zusätzlich bedarf es noch eines qualifizierten Nachweises über die Behinderung, damit die Familienkasse den Kindergeldanspruch prüfen kann.