Kindergeldzuschuss 2023 – Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien

Kindergeldzuschuss für FmilienFamilien mit einem geringen Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld, das allen Eltern zusteht, auch noch einen Kindergeldzuschuss von bis zu 250 Euro pro Kind im Monat bei der Familienkasse beantragen. Dieser Zuschuss zum Kindergeld wird im Amtsdeutsch auch als Kinderzuschlag bezeichnet. Nachfolgend erfahren Sie, welchen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Kindergeldzuschuss 2023 von den Familienkassen bewilligt wird.

Voraussetzungen für den Kindergeldzuschuss 2023

Während das Kindergeld im Jahr 2022 unabhängig vom Einkommen alle Eltern in Deutschland erhalten, wird der Kindergeldzuschuss nur an Eltern ausgezahlt, die bestimmte Voraussetzungen bezüglich ihres Einkommens erfüllen. Um den Kinderzuschlag bewilligt zu bekommen, muss das Einkommen über der Mindesteinkommensgrenze liegen. Die Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende. Nur wenn das Bruttoeinkommen der Eltern über dieser Grenze liegt, wird der Kindergeldzuschuss bewilligt.

Gleichzeitig darf das Einkommen der Eltern, um Anspruch auf Unterstützung durch den Kindergeld zu haben, nicht zu hoch sein. Wenn Sie ohne aufwendige Berechnung überprüfen wollen, ob Sie im Jahr 2023 die Einkommensvoraussetzungen für einen Antrag auf Kindergeldzuschuss erfüllen, empfehlen wir Ihnen den Online Rechner (Kinderzuschlags Check) auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu verwenden.

 

Höhe des Kinderzuschlags

Zuletzt wurde der Kinderzuschlag am 1. Januar 2023 erhöht. Seitdem beläuft sich der Kindergeldzuschuss auf bis zu 250 Euro pro Kind im Monat. Hierbei handelt es sich, um den Höchstbetrag, den einkommensschwache Familien im Jahr 2022 monatlich als Zuschuss zum Kindergeld erhalten können. Abhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern im Jahr 2023 kann der Kindergeldzuschlag auch niedriger ausfallen. Falls das Bruttoeinkommen der Eltern die Bemessungsgrundlage überschreitet, wird der Kindergeldzuschlag 2023 entsprechend gekürzt und nur noch anteilig für jedes Kind ausgezahlt. Der  Kindergeldzuschuss wird auch gekürzt, falls das Kind über ein eigenes Einkommen verfügt oder Leistungen wie Unterhalt oder Waisenrente erhält.

Antrag auf Kinderzuschuss stellen

Der Kinderzuschlag wird nicht automatisch an Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen, ausgezahlt, sondern er muss zunächst beantragt werden. Der Antrag auf Kindergeldzuschuss ist bei den örtlichen Familienkassen zu stellen. Der Antrag ist grundsätzlich schriftlich zu stellen. Außerdem müssen die Eltern, die den Kindergeldzuschlag beantragen, auch noch Angaben zur ihrem Einkommen und ihrem Vermögen machen, so dass die Familienkassen prüfen können, ob ein Anspruch auf Kindergeldzuschuss besteht. Bis zum Jahr 2007 wurde der Kinderzuschlag nur zeitlich befristet für höchstens 36 Monate gezahlt. Diese zeitliche Befristung ist aber seit dem Jahr 2008 weggefallen. Bitte beachten Sie, dass Sie den Kinderzuschlag im Gegensatz zum Kindergeld nicht rückwirkend beantragen können. Das Kindergeld hingegen kann auch noch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Wurde der Antrag auf Kindergeldzuschuss bewilligt, wird der Zuschuss am gleichen Termin zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderzuschlag wird in der Regel an das gleiche Elternteil überwiesen, an das auch das Kindergeld gezahlt wird.

Tipp: Falls Sie noch weitere Fragen zur Beantragung des Kindergeldzuschlags haben, erreichen Sie die Familienkassen unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/ 455 55 30.

Unterstützung für einkommensschwache Familien durch das Bildungspaket

Einkommensschwache Familien, die einen Anspruch auf Kindergeldzuschuss haben, können außerdem noch von Leistungen aus dem Bildungspaket (Leistungen zur Bildung und Teilhabe) profitieren. Diesen Leistungen stehen allen Eltern zu, die den Kindergeldzuschlag von der Familienkasse bewilligt bekommen haben. Dazu gehört das sogenannte Schulbedarfspaket. Hierbei handelt es sich um eine zweckbestimmte Geldleistung, die zur Finanzierung von Schulmaterialien wie etwa Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien dienen soll. Aufgrund der jährlichen Anpassung des persönlichen Schulbedarfs an den Regelbedarf steigt der Betrag im Kalenderjahr 2023 auf 174 Euro. Außerdem können Kinder aus einkommensschwachen Familien im Rahmen des Bildungspakets jeden Monat ein Budget in Höhe von 15 Euro ausschöpfen für die Teilnahme an Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit. Alternativ kann dieses Geld auch für Museumsbesuche oder Aktivitäten kultureller Bildung verwendet werden. Darüber hinaus trägt der Staat auf Antrag der Eltern auch die Ausgaben für Klassenausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten der Kinder.